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Bildung und Teilhabe für sozial Schwächere


Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches, das so genannte "Bildungs- und Teilhabepaket" wurde am 29.03.2011 verkündet. Demach kommen für Kinder, die oder deren Eltern Leistungen nach dem SGB II, XII beziehen, Wohngeldempfänger oder Kindergeldzuschlagsberechtigte sind, folgende Leistungsansprüche in Betracht:

1. Ein- u. mehrtägige Fahrten von Kindertageseinrichtungen und Schulen
2. Persönlicher Schulbedarf
3. Schülerbeförderung
4. Lernförderung
5. Mittagsverpflegung für Kindertageseinrichtungen und Schulen
6. Beiträge für Kurse, Vereine und Freizeiten

Weitere Informationen sowie Antragsformulare für die Kostenübernahmen finden sie auf der Homepage des Landratsamtes Dachau unter: http://www.landratsamt-dachau.de


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