| Bildung und Teilhabe für sozial Schwächere | | |
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| | | Das Gesetz zur
Ermittlung
von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften
Sozialgesetzbuches, das so genannte "Bildungs- und Teilhabepaket"
wurde am 29.03.2011 verkündet. Demach kommen für Kinder, die oder deren
Eltern Leistungen nach dem SGB II, XII beziehen, Wohngeldempfänger oder
Kindergeldzuschlagsberechtigte sind, folgende Leistungsansprüche in
Betracht:
1. Ein- u. mehrtägige Fahrten von
Kindertageseinrichtungen und Schulen 2.
Persönlicher Schulbedarf 3. Schülerbeförderung 4. Lernförderung 5.
Mittagsverpflegung für Kindertageseinrichtungen und Schulen 6.
Beiträge für Kurse, Vereine und Freizeiten
Weitere Informationen
sowie
Antragsformulare für die Kostenübernahmen finden sie auf der Homepage
des Landratsamtes Dachau unter: http://www.landratsamt-dachau.de
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